Fußgängerschutzanlage bedeutet für uns mehr als nur Sicherheit.
Neue Vorgaben. Ihre Verpflichtungen.
Mit Einführung der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen Ausgabe 21 (RSA 21) ist der Einsatz von Zusatzeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen für jegliche neu einzurichtende mobile bzw. Baustellen-Lichtsignalanlage, sowie Ersatzanlage mit Fußgängerquerungen verpflichtend (vgl. RSA 21, Kapitel 3, Abs. 3.2, Ziff. 1c, 2).
Die FABEMA® AUTA ist eine audio-taktile Zusatzeinrichtung für mobile Lichtsignalanlagen, um blinden und sehbehinderten Menschen das sichere Überqueren von mobilen Fußgängerüberwegen zu ermöglichen. Der Drucktaster bietet durch seine an der Unterseite angebrachte zweite Taste für die nichtsehende Person die Möglichkeit, z. B. Freigabe- und Räumzeiten verlängern zu können.
Als zuverlässiger Partner bieten wir mit der FABEMA® AUTA die geforderte Blinden- und Sehbehindertentechnik an, um der Verpflichtung nachzukommen.
Die Essentials:
- TL tLSA 22 Konformität Typ: „D“
- Sicherheitsintegritätslevel SIL3
- Sicherheitsnachweis nach EN 50556 / DIN VDE 0832
- Externe Begutachtung durch den TÜV Rheinland®
- Fremdüberwachungsprüfung durch VQZ Bonn
- EN 50556 Konformität
- DIN VDE 0832 Konformität
- RiLSA 2015 Konformität
- RSA 21 Konformität
- DIN 32981 Konformität
- VOB 2019 Konformität